Fragen & Antworten
Was ist Ergotherapie?
Ergotherapie ist eine ganzheitliche Therapie, die darauf abzielt, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität in verschiedenen Lebensbereichen zu verbessern. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung, Erhaltung oder Wiederherstellung von motorischen, kognitiven, psychischen und sozialen Fähigkeiten. Ergotherapeuten betrachten den Menschen als Einheit von Körper, Geist und Seele und arbeiten an der Optimierung seiner Handlungsfähigkeiten im Alltag.
Kontaktieren Sie uns:
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Unser freundliches Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um mehr über unsere Leistungen und Ihren persönlichen Weg zur optimalen Gesundheit zu erfahren.
Wir freuen uns darauf, Sie bei uns willkommen zu heißen und Sie auf Ihrem Weg zu mehr Lebensqualität zu unterstützen!
Wie läuft eine ergotherapeutische Behandlung ab?
1. Verordnung durch den Arzt:
Alles beginnt mit der ärztlichen Verordnung. Ein Arzt stellt ein Rezept für Ergotherapie aus, wenn er der Meinung ist, dass ergotherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Patienten erforderlich sind.
2. Terminvereinbarung:
Nachdem der Patient das ärztliche Rezept erhalten hat, vereinbart er einen Termin in der Ergotherapiepraxis. Dies kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Dabei werden auch administrative Details wie Versicherungsinformationen und relevante medizinische Unterlagen besprochen.
3. Anamnese und Befunderhebung:
Bei der ersten Sitzung erfolgt eine ausführliche Anamnese. Der Ergotherapeut bespricht die medizinische Vorgeschichte des Patienten, seine aktuellen Beschwerden und seine individuellen Ziele. Eine Befunderhebung kann verschiedene Tests und Beobachtungen umfassen, um den aktuellen Status der motorischen, kognitiven und psychosozialen Fähigkeiten zu evaluieren.
4. Zielsetzung und Therapieplanung:
Basierend auf der Anamnese entwickelt der Ergotherapeut gemeinsam mit dem Patienten klare und erreichbare Ziele. Ein individueller Therapieplan wird erstellt, der die spezifischen Bedürfnisse und Ressourcen des Patienten berücksichtigt.
5. Durchführung der Ergotherapie:
Die eigentliche Therapie beginnt. Der Ergotherapeut setzt verschiedene Methoden, Übungen und Techniken ein, um die definierten Ziele zu erreichen. Dies kann eine Vielzahl von Aktivitäten umfassen, von motorischen Übungen über kognitive Trainings bis hin zu handlungsorientierten Ansätzen.
6. Regelmäßige Evaluierung:
Während der gesamten Therapieperiode erfolgt eine regelmäßige Evaluierung des Fortschritts. Der Therapieplan wird gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass die Therapie den Bedürfnissen des Patienten entspricht und auf aktuelle Entwicklungen reagiert.
7. Einbeziehung des Patienten und Angehöriger:
Der Ergotherapeut integriert den Patienten aktiv in den Therapieprozess. Dies beinhaltet die Vermittlung von Selbsthilfestrategien, Tipps für den Alltag und die Einbeziehung von Angehörigen, um die Nachhaltigkeit der Therapieziele zu fördern.
8. Abschluss und Abschlussbericht:
Wenn die Therapieziele erreicht sind oder die maximalen Therapieeinheiten des ärztlichen Rezepts erreicht sind, wird die Ergotherapie abgeschlossen. Ein Abschlussbericht wird erstellt, der den Therapieverlauf dokumentiert, die erzielten Fortschritte zeigt und Empfehlungen für die weitere Betreuung geben kann.
9. Nachbetreuung und Empfehlungen:
Je nach Bedarf kann der Ergotherapeut Empfehlungen für Nachsorge oder weitere therapeutische Maßnahmen geben. Dies könnte beispielsweise die Fortführung von Übungen zu Hause, regelmäßige Folgeuntersuchungen oder gezielte Weiterbehandlungen umfassen.
10. Abrechnung und Verordnungsabschluss:
Die erbrachten Leistungen werden abgerechnet, und das ärztliche Rezept gilt als abgeschlossen. Eine mögliche Verlängerung oder ein neues Rezept kann bei Bedarf mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
In welchem Zeitraum müssen Termine abgesagt werden?
Wir bitten unsere Patienten einen Terminausfall 24 Stunden vor Termin abzusagen. Bei NICHT rechtzeitig abgesagten Terminen wird eine Ausfallgebühr, in Höhe der jeweils geltenden Behandlungskosten privat in Rechnung gestellt. Wir reservieren die vereinbarte Zeit nur für Sie. Bei einer kurzfristigen Terminabsage ist es uns meist nicht möglich, den Termin anderweitig zu vergeben.
Müssen Rezeptgebühren gezahlt werden?
Da es sich um eine Vertragsleistung der Krankenkassen handelt, muss ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlungspauschale gezahlt werden. Diese richtet sich nach Einheiten und Behandlungsform. Bei Patienten unter 18 Jahren fällt die Zuzahlungsgebühr nicht an.
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